Europäischer Laubfrosch (Hyla arborea)
Foto: © Jan Jansen, CC BY-SA 4.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0>, via Wikimedia Commons
Wichtige Lebensraumstrukturen: Strauch- und Baumgruppen in Gewässernähe, Hochstaudenfluren, Feuchtwiesen, Röhricht
Der Laubfrosch ist durch seine geringe Körpergröße und die glatte Haut mit grüner Färbung kaum mit anderen Arten zu verwechseln. Sowohl die Vorder- als auch die Hinterbeine sind lang und seine Zehen und Finger mit Haftscheiben ausgestattet. Die Haftscheiben ermöglichen es dem Tier, sogar auf völlig glatten Oberflächen senkrecht hochzuklettern.
Bevorzugt hält er sich im Blattwerk von Bäumen und Sträuchern in Gewässernähe auf, wo er in Ruhestellung auf vorbeikommende Insekten wartet und diese blitzschnell mit seiner klebrigen Zunge erbeutet. Der Laubfrosch ist die einzige Amphibienart in Österreich, welche auf Bäume und Sträucher klettert.
Durch seine gute Tarnung ist er im Blattwerk oft schwer auszumachen. Beim genauen Hinsehen und mit etwas Glück kann man den Winzling jedoch in seiner klassischen Ruhestellung auf einem Blatt oder Ast sitzend beobachten. Obwohl er leicht übersehen werden kann, ist er kaum zu überhören: Die Rufe der Männchen sind an ruhigen Abenden und Nächten oft mehrere Kilometer weit hörbar und werden während der gesamten Aktivitätszeit von März bis in den Herbst hinein vorgetragen.
Laubfrösche bevorzugen bei der Paarung fischfreie, besonnte Kleingewässer mit einem hohen Anteil an offenen Wasserflächen und vegetationsreichen Flachwasserzonen. Sie halten sich nur während Laichabgabe und Paarung im Wasser auf und ziehen sich danach sofort wieder in Gebüsche, Bäume, hochwüchsige Krautsäume und Röhrichtbestände zurück.
Gehölzstrukturen spielen auch bei der Wanderung eine bedeutende Rolle und können so dem Biotopverbund dienen. Ihr Winterquartier beziehen sie, wie viele andere Amphibien, in frostsicheren Erdlöchern und sonstigen Verstecken, gerne auch in Laubhaufen.
SCHUTZSTATUS
Schutzstatus Rote Liste Österreich: Gefährdet
Schutzstatus Fauna-Flora-Habitatrichtlinie:
Anhang IV (streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse)
Schutzstatus Berner Konvention: Streng geschützt