Rauchschwalbe (Hirunda rustica)
Wann zu sehen: April bis Oktober
Foto: © Wigola, CC BY-SA 4.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0>, via Wikimedia Commons
Wichtige Lebensraumstrukturen: offene Ställe und landwirtschaftliche Gebäude, wechselfeuchte Pfützen, unbefestigte Wege, Schilf (außerhalb der Brutzeit)
Rauchschwalben sind beeindruckende Flieger. Sie verfügen über einen stromlinienförmigen Körperbau und einen auffällig gegabelten Schwanz. Diese Anpassung gewährleistet die erforderliche Wendigkeit, um Insekten im Flug zu erbeuten und auch im Inneren von Scheunen und sonstigen Gebäuden problemlos zu fliegen.
Rauch- und Mehlschwalben stellen die häufigsten Schwalben der burgenländischen Naturparke dar. Im Gegensatz zu Mehlschwalben bauen Rauchschwalben jedoch nach oben geöffnete Nester. Diese Nestform bietet keinen Schutz vor Regen, welcher für die Jungvögel zu einem großen Problem werden kann. Um dieses Risiko auszugleichen, werden die Nester in geschützteren Lagen, wie etwa im Inneren von Gebäuden, errichtet, während die Mehlschwalbe ihre Nester auch an Außenfassaden von Häusern anlegt.
Geöffnete Türen, Tore und Fenster bei landwirtschaftlichen Gebäuden sind daher besonders wichtig, um der Rauchschwalbe den Einflug zu ermöglichen. Das Nest wird aus lehmigen Erdklumpen gebaut, welche von den Altvögeln an feuchten Pfützen und unbefestigten Einfahrten oder Wegen gesammelt werden. Auch Kunstnester werden von den Tieren angenommen.
Die Rauchschwalbe ist ein typischer Vogel ländlicher Siedlungen. Sie brütet, jagt und lebt in unmittelbarer Nähe zum Menschen und ist vor allem in Ställen mit Nutztierhaltung und einem entsprechend hohen Fliegenaufkommen ein nützlicher Gast. Durch die Aufgabe von bäuerlichen Klein- und Mittelbetrieben wird es jedoch für die Rauchschwalbe immer schwieriger, geeignete Brutmöglichkeiten mit ausreichendem Nahrungsangebot in den Siedlungsgebieten zu finden.
SCHUTZSTATUS
Schutzstatus Rote Liste Österreich: Gefährdung droht
Schutzstatus Vogelschutzrichtlinien: –
Schutzstatus Fauna-Flora-Habitatrichtlinie: –