Foto: © Kathrin Hausmann
Unter Stillgewässern versteht man natürliche (z.B. Altarme, Seen) oder künstlich geschaffene (z.B. Fischteiche, Rückhaltebecken, Löschteiche) Gewässer, mit keiner bis geringer Fließgeschwindigkeit.
Kurzcharakteristik:
Stillgewässer, wie Teiche, Weiher und andere Kleingewässer, können entweder natürlich entstanden oder von Menschen geschaffen worden sein. Der Lebensraum beinhaltet dabei nicht nur die offene Wasserfläche, die Wasserpflanzen, die Uferlinien und das Gewässersediment, sondern geht weit über den Teichrand hinaus. Angrenzende Lebensräume wie Schilfgürtel, Gehölzsäume und Wiesen stehen in enger Verbindung zum Gewässer und bilden ihrerseits eine wertvolle Lebensgrundlage für verschiedene Tierarten.
Stillgewässer als Lebensraum
Viele der an Stillgewässern lebenden Arten, weisen sowohl eine wasser- als auch eine landgebundene Lebensweise auf. So entwickelt sich zum Beispiel der Nachwuchs von Laubfröschen im Wasser, während die ausgewachsenen Tiere den Großteil ihres Lebens im Geäst von Sträuchern und Bäumen verbringen. Ebenso leben Libellenlarven, sogenannte Nymphen, zunächst im Wasser, bevor sie sich in das Fluginsekt verwandeln.
Stillgewässer erfüllen eine große Bandbreite an Funktionen innerhalb der Landschaft. Sie sind Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten und dienen der Biotopvernetzung. Darüber hinaus sind sie sowohl für die Naherholung als auch für den Erlebniswert einer Landschaft von großer Bedeutung.
Vielfalt fördern bei Neuanlage von Stillgewässern:
- Bereiche mit unterschiedlichen Wassertiefen schaffen
- Tiefenwasserzone: mind. 1 m Wassertiefe
- Flachwasserzonen: max. 40 cm Wassertiefe und flache Böschungen
- Bepflanzung mit standortgerechten und heimischen Pflanzenarten (Stauden und Gehölze)
- Kein Fischbesatz
Vielfalt fördern an bestehenden Gewässern:
- Flache Ufer schaffen
- Röhricht- und Hochstaudenbestände erhalten
- Zugänge bzw. Ausstiegstellen für Amphibien und andere Tiere ermöglichen
- Bei angrenzenden Straßen: Amphibienschutz forcieren zum Beispiel mit Hilfe von Amphibienzäunen, Hinweisschildern oder Geschwindigkeitsbeschränkungen
- Bei angrenzenden landwirtschaftlichen Kulturen: Pufferzonen wie Gehölz-, Wiesen- oder Schilfstreifen anlegen bzw. erhalten (Mindestbreite 10 m)
Pflegeeingriffe:
Gelegentlicher Sohlenputz um die Verlandung zu verhindern (Durchführung außerhalb der Brutzeit, am besten im Winter zum Beispiel im Dezember)
Röhricht und Hochstaudenbereiche wenn möglich nicht mähen (aufkommende Gehölze entfernen bzw. alle 2-3 Jahre ausmähen)