Was darf ich im Schutzgebiet – was außerhalb?
Das neue burgenländische Naturschutzgesetz
April oder Mai 2021
17:30 – 19:30 Uhr
Bezirk Eisenstadt-Umgebung
(genauer Ort wird noch
bekanntgegeben)
Fotocredits: © Zehetbauer / Baldasti
Referenten:
Mag.a Birgit Baldasti
Ausbildungsjuristin im Hauptreferat Natur-, Klima- und Umweltschutz.
Aufgabengebiet: Abwicklung naturschutzrechtlicher Verfahren, juristische Agenden des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel.
Roman Zehetbauer
Referent im Amt der Bgld. LAndesregierung, Abteilung 4 – Ländliche Entwicklung, Agrarwesen und Naturschutz. Tätigkeitsbereich:
– Naturschutzorgane (Organisation, Ausbildung, Personalmanagement)
– Naturschutzbehördliche Verfahren in Europaschutzgebieten bzw. Natura-2000-Gebieten
– Stellungnahme zur Änderung von Flächenwidmungsplänen
– Vortragstätigkeiten
Empfohlene Ausrüstung:
keine besondere Ausrüstung erforderlich
Ziel:
Weiterbildung und Information für Naturschutzorgane, Umweltgemeinderäte und weitere Interessierte.
Inhalt:
Änderungen und Neuerungen des burgenländischen Naturschutzgesetzes.
Informationen zur Allgemeinen Naturschutzverordnung.
Nach einem Überblick über die Rechtsgrundlagen wird die praktische Anwendung anhand von Beispielen erläutert und diskutiert sowie Fragen der TeilnehmerInnen besprochen.